Gemeinderatssitzung

 

 

 

vom Mittwoch, den 23. Juli 2014 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth

 

Es handelt sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.

Die unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität bemüht.

 

 

 

 

II. Öffentliche GR-Sitzung:                                                                   Beginn: ca. 19.00 Uhr

 

      

1. Dorferneuerung Gemeinde Pullenreuth;

    Hier: Ortsteile Lochau und Trevesen

 

    Sachverhalt:

 

Der Gemeinderat Pullenreuth fasste in seiner öffentlichen Sitzung am 27.08.2013 folgenden Beschluss:

 

„Die Gemeinderatsmitglieder der jeweiligen Gemeindeteile werden sich mit den Bürgern der Ortsteile Lochau und Trevesen beraten, ob eine Teilnahme an der Dorferneuerung gewünscht wird. Dieses Ergebnis soll der Verwaltung schriftlich

mitgeteilt werden, damit anschließend der Gemeinderat hierzu erneut Beschluss fassen kann.“

 

Im Ortsteil Lochau fand daraufhin am 11.11.2013 mit Frau Bock eine Versammlung im Gemeinschaftshaus statt. Die Dorfgemeinschaft Lochau e. V. hat daraufhin eine Meinungsumfrage im Ortsteil gestartet. An alle Hauseigentümer wurden Wurfzettel mit der Bitte um Abstimmung „FÜR“ oder „GEGEN“ eine Dorferneuerung verteilt. Von insgesamt 110 Zetteln sind 95 an die Dorfgemeinschaft Lochau zurückgegeben worden. 93 Hauseigentümer sprachen sich „FÜR“, 2 Hauseigentümer „GEGEN“ eine Dorferneuerung im Ortsteil Lochau aus.

 

Herr Gemeinderat Stephan Heindl hat am 11.12.2013 im Ortsteil Trevesen („Haus der Vereine“) eine Versammlung zur Dorferneuerung einberufen. Die Mehrheit der anwesenden Bürgerinnen und Bürger sprachen sich auch im Ortsteil Trevesen für eine Dorferneuerung aus.

 

Mit Schreiben vom 21.01.2014 wurde dies dem Amt für Ländliche Entwicklung der Oberpfalz (Frau Bock) mit der Bitte mitgeteilt, die weitere Vorgehensweise mit der Gemeinde Pullenreuth abzustimmen. Nachdem bis Anfang Mai keine Antwort erfolgte, wurde ein Termin in Tirschenreuth vereinbart.

 

Beim persönlichen Gespräch mit Frau Bock, Herrn 1. Bgm. Kraus und Herrn Scherm am 27.05.2014 wurde folgendes festgehalten:

 

- Beschluss des Gemeinderates Pullenreuth zur Dorferneuerung in den Ortsteilen  

  Lochau und Trevesen

 

- Teilnahme an einem Gemeindeentwicklungsseminar

 

- Festlegung in welchen Ortsteilen eine einfache/umfassende Dorferneuerung

  durchgeführt wird

  (durch Amt für Ländliche Entwicklung/Gemeinderat/Dorfkommission)

 

Frau Bock machte bei diesem Gespräch nochmals deutlich klar, dass derzeit nur die Vorbereitungsphase für mögliche Dorfneuerungen seitens des Amtes für Ländliche Entwicklung gestartet werden kann. Für die Anordnung zur Dorferneuerung ist mit Wartezeiten bis zu 5 Jahren zu rechnen.

 

Die Anträge sind zunächst formlos beim Amt für Ländliche Entwicklung der Oberpfalz einzureichen.

 

Für die Vorbereitungsphase kann aus Erfahrungswerten folgender Zeitraum angesetzt werden:

 

- einfache Dorferneuerung (ein Projekt): ca. ein Jahr

- umfassende Dorferneuerung (bezogen auf ganzen Ortsteil): ca. 2 Jahre

 

    Beschluss:  13:0  

 

Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt, für die Ortsteile Lochau und Trevesen einen Antrag auf eine umfassende Dorferneuerung beim Amt für Ländliche Entwicklung der Oberpfalz einzureichen.

 

 

2. Straßenunterhalt 2014

Hier: weitere Vorgehensweise

 

    Sachverhalt:

 

Der nachfolgende Beschlussvorschlag basiert auf der Beschlusslage des BUA vom

16.07.2014.

 

    Beschluss 1:  13:0  

 

Der GR der Gemeinde Pullenreuth hält auf Empfehlung des BUA Pullenreuth an der ursprünglichen Vorgehensweise hinsichtlich der Straßensanierungen für das Jahr 2014 fest, d.h. die Maßnahmen Neuköslarn (Parkplatz Richtung Neuköslarn), GVS Neusorg- Pullenreuth (Höhe Haidelfurth nach Brücke) sowie die GVS Haselbrunn (bei Pumpstation) sollen im Zuge des bereits geplanten Straßenunterhalts im Jahr 2014 durchgeführt werden.

Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die Mehrkosten im Nachtragshaushalt 2014 einzuplanen.

Zudem sollen im Jahr 2015 folgende Straßensanierungsarbeiten unter fachlicher Betreuung eines Ing.-Büros angegangen werden: Lochau, Straße v. der Dorfmitte in Richtung neue Straße „Nord Ast“ und die GVS Langentheilen-Höll

 

    Beschluss 2:  13:0

 

    Das Bauamt der VG-Neusorg (i. d. Person Herr Hofmann) soll die

    Sanierungsarbeiten in Neuköslarn, Heidelfurth und Haselbrunn Ausschreiben und

    Überwachen. 

 

 

3. Ersatzbeschaffung eines TSF für das veraltete TSF der FFW Trevesen

Hier: Grundsatzentscheidung

 

    Sachverhalt:

 

Die FFW Trevesen hat mit Schreiben vom 07.03.2014 einen Antrag zur Ersatzbeschaffung eines neuen Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) gestellt.

 

Das TSF der FFW Trevesen ist nunmehr über 23 Jahre alt und hat derzeit  technische Mängel, die in der beiliegenden Kostenschätzung zusammengestellt wurden. Bei den angeführten Kosten in Höhe von rund 8.200 € sind auch verschiedene Verschleißteile mit einberechnet, die auch bei einer Ersatzbeschaffung mit anfallen würden (neue Reifen, Auspuffanlage).

 

Ohne die erforderlichen Reparaturen wird eine TÜV-Zulassung für dieses Fahrzeug nicht gewährt. Diese Zulassung wurde bereits mit der letzten HU im Mai 2014 verwehrt.

 

Eine Wertung über die Wirtschaftlichkeit der notwendigen Reparaturen für dieses doch betagte Fahrzeug oder die Ersatzbeschaffung eines neuen Fahrzeuges wird dem Gemeinderat in seiner Grundsatzberatung überlassen.

 

Die vorläufigen Kostenberechnungen von verschiedenen Herstellern belaufen sich auf einen Kostenumfang von ca. 65.000 € für ein Neufahrzeug

(Fahrgestell ca. 33.000 €) mit Aufbau (ca. 30.000 €) und

Beladung (ca. 2.000 – 4.000 €).

Nach der Anlage 2 der aktuellen Feuerwehrzuwendungsrichtlinien kann bei diesem Fahrzeugtyp TSF mit einer Förderung in Höhe von bis zu 18.000 € von der Regierung der Oberpfalz gerechnet werden.

 

Eine genaue Preisfeststellung muss über eine einfache Angebotseinholung mit Submission erfolgen. Die Lieferzeit wird von den verschiedenen Herstellern mit ca. 6 Monaten angegeben.

 

Bei Entscheidung für die Ersatzbeschaffung eines TSF bis in mindestens 6 Monaten muss das Fahrzeug zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit TÜV-gerecht repariert werden (anfallende Kosten dafür ca. 1.000,- €). Die angeführten umfassenden Reparaturkosten (vorläufig ca. 8.200 €) müssten als außerplanmäßige Ausgaben oder in einem Nachtragshaushalt 2014 veranschlagt werden.

 

Aufgrund der Vorplanungen und Lieferzeit eines Neufahrzeuges von mindestens

6 Monaten würde die Ersatzbeschaffung im Falle der Grundsatzentscheidung erst im Jahr 2015 haushaltsrelevant werden.

 

Dabei werden auch dann die Zuschüsse von der Regierung der Oberpfalz in Höhe von derzeit 18.000 € mit eingeplant. Ebenso wird man den Verkaufserlös für das bisherige TSF und einen eventuell signalisierten Vereinszuschuss des Feuerwehrvereins Trevesen in Anrechnung bringen können.

 

Der GR Pullenreuth sollte zum einen über die notwendigen Reparaturen für die

Erhaltung der Einsatztauglichkeit und zum anderen grundsätzlich entscheiden, ob ein neues TSF für die FFW Trevesen als Ersatzfahrzeug für das bisherige, z. T. defekte TSF angeschafft werden soll.

 

Die FFW-Trevesen unterstrich den schlechten Zustand des mittlerweile 23 Jahre alten Fahrzeugs auch anhand von Fotos. Auf diesen waren die Rostmäßig schlechtesten und relevanten Stellen anschaulich dokumentiert.

 

Während der Diskussion zu diesem Thema meldete sich GR Siegfried Sirtl zu Wort  und bemängelte hier zum einen die von der FFW-Trevesen zu erwartende Pflege des Fahrzeugs und bescheinigte dieser einen besonders schlechten Umgang und einen offensichtlich ebenso schlechten Pflegezustand für dieses Fahrzeug.  

Inwiefern er zu dieser Aussage kommt ist dem Gemeinderat und den Zuhörern

jedoch unerklärlich.

GR Stephan Heindl bescheinigte der Aussage Sirtl´s, dass diese unqualifiziert

sei und warf ein das Sirtl nicht das Fahrzeug der FFW-Lochau mit einem Alter von  etwa 10 Jahren mit dem der anderen Wehren vergleichen dürfe.

 

Der Gemeinderat war entgegen der Meinung Sirtl´s  grundsätzlich der Meinung, dass man hier um eine Ersatzbeschaffung in absehbarer Zeit nicht umher komme. Zumal doch weiter Fahrzeuge in der Gemeinde ein ähnliches Alter haben und auch diese in nicht zu ferner Zukunft ersetzt werden müssen. Wenn man jetzt aufschiebe sei die Sache  nicht aufgehoben, so die allgemeine Meinung. Man könne durch einen baldigen Neukauf für Trevesen die gesamte Beschaffungsproblematik der Gemeinde bei den Feuerwehr-Fahrzeugen sogar zeitlich ein wenig entzerren. Mit den nächsten Neuanschaffungen sei zu rechnen. Zuerst für die FFW-Pilgramsreuth- Langentheilen und dann für die FFW-Pullenreuth. Auch diese Fahrzeuge seinen mittlerweile über 20 Jahre alt.

 

    Beschluss 1:    13: 0  

 

Das bisherige TSF der FFW Trevesen muss für die Erhaltung der Einsatztauglichkeit TÜV-gerecht repariert werden.

Die Maßnahme ist unabweisbar, um die Aufrechterhaltung des Brandschutzes gewährleisten zu können.

 

    Beschluss 2:    13: 0  

 

Die Ersatzbeschaffung wird aufgrund der TÜV-gerechten Reparatur bis ca. Herbst 2015 zurückgestellt.

Während dieser Zeit bzw. bis zu diesem Zeitpunkt soll dann eine Ersatzbeschaffung für das TSF realisiert werden.

Die entsprechenden Vorlaufzeiten (Antragstellungen, Planungen, Lieferzeit,

usw.) sind dabei zu beachten.

 

4. Erlass einer Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des

    Kinderhauses „Steinwaldzwergl“ der Gemeinde Pullenreuth

 

    Sachverhalt:

 

In der GR-Sitzung am 18.03.2014 wurden für die Benutzung des Kinderhauses die Gebühr für das 1. Kind um 3,00 € erhöht und die Geschwisterkinder von der Hauptgebühr auf 50 % reduziert. Daraus ergibt sich, dass die Gebührensatzung geändert werden muss. In dem beiliegenden Entwurf wurden die Gebühren bereits eingearbeitet.

 

    Beschluss:    13: 0  

 

Der GR beschließt eine Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des Kinderhauses „Steinwaldzwergl“ der Gemeinde Pullenreuth. Sie tritt am 01.09.2014 in Kraft.

 

Der der Sitzungsvorlage beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

    Satzungsentwurf:

 

 

Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und der Art. 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Pullenreuth folgende

 

 

Satzung zur Änderung

 

der Gebührensatzung für die Benutzung

 

des Kindergartens der Gemeinde Pullenreuth.

 

 

§ 1

 

§ 1 Abs. 1 a und b der Satzung erhält folgende neue Fassung:

 

a ) für Kindergartengruppe 3 – 6 Jahre:

 

5 Stunden                                    64,00 €               32,00 € (für Geschwisterkind)

6 Stunden                                    75,00 €               37,50 € (für Geschwisterkind)

7 Stunden                                    86,00 €               43,00 € (für Geschwisterkind)

 

b) für Kinderkrippe:

 

bis 4 Stunden                              82,00 €              41,00 € (für Geschwisterkind)

4 – 5 Stunden                              93,00 €              46,50 € (für Geschwisterkind)

5 – 6 Stunden                            104,00 €              52,00 € (für Geschwisterkind)

6 – 7 Stunden                            115,00 €              57,50 € (für Geschwisterkind)

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt am 01.09.2014 in Kraft.

 

Neusorg, Pullenreuth den ……..

 

Hubert Kraus

1. Bürgermeister

 

 

5. Informationen

 

    a) Bgm. Kraus informierte u. a. über die erledigten und anfallenden Arbeiten des

        Bauhofs.

 

   b) Dem Gemeinderat wurde einen aktuelle Fassung der Geschäftsordnung für den 

       Gemeindert Pullenreuth in die Sitzungsvorlage beigelegt.

 

       Diese Fassung wurde durch die Fraktion der UWG dahingehend bemängelt, dass

       ein vorausgehender Beschluss darüber, dass zum Ende des §13, ein Artikel der

       den Bgm. Informationspflichtig im Sinne §13 gegenüber den Gemeinderat macht,

       nicht eingearbeitet wurde.

 

       Bgm. Kraus sicherte zu dies ändern und einarbeiten zu lassen.

 

 

5. Anfragen

    

    GR Stephan Heindl lobte die kurzen Infos durch den Bgm. per Mail ausdrücklich.

    So wisse man als Gemeinderat, ziemlich aktuell was denn momentan so läuft.

    Er bescheinigte Kraus zudem einen sehr ordentlichen Umgang untereinander.

    Die GR-Sitzungen mit Bgm. Kraus dauern zwar aufgrund dessen, dass miteinander

    geredet wird teilweise sehr lang, sind aber alles in allem bei weiten nicht so

    anstrengend als die Sitzungen mit seinem autoritären Vorgänger Pirner.

    Als Gemeinderat und als solcher der auch die Zeiten mit Pirner sehr intensiv erlebt

    hat kann Heindl die Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde nur dazu

    beglückwünschen, dass dieses renitente, unflexible etwas „Pirner“ nicht mehr in

    diesem Gremium vertreten ist. In seiner unnachahmlichen herrschsüchtigen Art

    Zwang auszuüben, würde er alles jetzt neu gewonnene, mit wenigen

    Wimpernschlägen zu Nichte machen.

 

    Anwesende:

 

    VG-Neusorg:              Frau König Kathrin (Schriftführer)

 

    Presse:                       Herr Völkl Karl aus Groschlattengrün für die „Frankenpost“

                                        und den „Neuen Tag)                             

 

    Zuhörer:                     Herr Gärtner Dietmar, Pullenreuth

                                        Herr Kellner Siegfried, Pullenreuth

                                        Herr Bayerl Martin, Pullenreuth

                                        Herr Bäuml Jürgen, Trevesen         

                                        Herr Schiener Benjamin, trevesen

                                        Herr Müller Markus, Trevesen

 

 

I. Nichtöffentliche GR-Sitzung:                Beginn: ca. 20.00 Uhr, bzw. im Anschluss an

                                                                                  die öffentliche GR-Sitzung

 

 

    In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52 Abs. 3 GO

    (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) verweisen:

 

    „ Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit

    bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.“    

 

    Mit dem TOP 6 wurde durch den Gemeinderat für die TOP 1, und 2 ordentlich der

    Wegfall der Gründe für die Geheimhaltungspflicht beschlossen.

 

  

1. Ausbau der GVS Pullenreuth-Arnoldsreuth mit Neubau der Höllbachbrücke,

    Erneuerung der Wasserleitung und Sanierung der Kanalleitung

    Hier: Vergabe

 

    Hierzu war Herr Dipl. Ing. Harald Götz vom Ing.Büro Fröhlich in der Sitzung

    Anwesend. Er erläuterte verschiedene Sachfragen zur Bauausführung und Vergabe.

 

    Sachverhalt:     

 

Das Ing. Büro für Tiefbautechnik Gerhard Fröhlich, Neusorg hat im Auftrag der Gemeinde Pullenreuth die o. g. Maßnahme gem. VOB/A öffentlich ausgeschrieben.

Es hatten insgesamt 11 Firmen die Antragsunterlagen angefordert.

Zur Angebotseröffnung lagen 8 Angebote vor. Alle abgegebenen Angebote wurden zur Eröffnung zugelassen sowie rechnerisch und sachlich geprüft.

 

Das Ing. Büro Fröhlich empfiehlt aufgrund des Sachverhalts die ausgeschriebenen Leistungen an den günstigsten Bieter die Fa. WTU GmbH, Untere Burg, 08538 Weischlitz zu vergeben.

 

    Geplante Fertigstellung der Maßnahme ist Ende Mai 2015!

 

    Beschluss: 

 

Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die Arbeiten für die GVS Pullenreuth-Arnoldsreuth mit Neubau der Höllbachbrücke an den günstigsten Bieter die Fa. WTU GmbH, Untere Burg, 08538 Weischlitz, zum geprüften Angebotspreis von

745 842,02 € (Brutto) zu vergeben

 

 

2. Pullenreuther Gemeindemagazin

 

    Hierzu war Frau Katrin Kohl von der Fa. „CATzz design-Werbeagentur“ in der   

    Sitzung anwesend.

 

    Sachverhalt:

 

    Frau Kohl erläuterte verschiedene Fragen zu den Kosten, der geplanten

    Auflage, der Verteilung, den Inhalten usw.. 

    Anhand des Waldershofer Magazins „Waldi“ zeigte Sie die verschiedensten

    Möglichkeiten für Pullenreuth auf.

    Es soll langfristig versucht werden das sich diese Magazin durch Werbeanzeigen

    finanziell selbst trägt.

 

    Beschluss: 

 

Die Gemeinde Pullenreuth beschließt, die Einführung eines Pullenreuther Gemeindemagazins. Eine Erstauflage ist für den Herbst bzw. noch vor Weihnachten 2014 geplant. Ideen zum Vorhaben sind bis dahin jederzeit und gerne willkommen.