Gemeinderatssitzung
vom Mittwoch, den 23. Juli
2014 um 19.00 Uhr, Rathaus Pullenreuth
Es handelt
sich um keine offiziellen Bekanntmachungen des Gemeinderates.
Die
unabhängige Wählergemeinschaft ist jedoch um höchstmögliche Objektivität
bemüht.
II.
Öffentliche GR-Sitzung:
Beginn: ca. 19.00 Uhr
1. Dorferneuerung Gemeinde
Pullenreuth;
Hier: Ortsteile Lochau und Trevesen
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Pullenreuth fasste in seiner öffentlichen
Sitzung am 27.08.2013 folgenden Beschluss:
„Die
Gemeinderatsmitglieder der jeweiligen Gemeindeteile werden sich mit den Bürgern
der Ortsteile Lochau und Trevesen beraten, ob eine Teilnahme an der
Dorferneuerung gewünscht wird. Dieses Ergebnis soll der Verwaltung schriftlich
mitgeteilt werden,
damit anschließend der Gemeinderat hierzu erneut Beschluss fassen kann.“
Im Ortsteil Lochau fand daraufhin am 11.11.2013 mit Frau
Bock eine Versammlung im Gemeinschaftshaus statt. Die Dorfgemeinschaft Lochau
e. V. hat daraufhin eine Meinungsumfrage im Ortsteil gestartet. An alle
Hauseigentümer wurden Wurfzettel mit der Bitte um Abstimmung „FÜR“ oder „GEGEN“
eine Dorferneuerung verteilt. Von insgesamt 110 Zetteln sind 95 an die
Dorfgemeinschaft Lochau zurückgegeben worden. 93 Hauseigentümer sprachen sich
„FÜR“, 2 Hauseigentümer „GEGEN“ eine Dorferneuerung im Ortsteil Lochau aus.
Herr Gemeinderat Stephan Heindl hat am 11.12.2013 im
Ortsteil Trevesen („Haus der Vereine“) eine Versammlung zur Dorferneuerung
einberufen. Die Mehrheit der anwesenden Bürgerinnen und Bürger sprachen sich
auch im Ortsteil Trevesen für eine Dorferneuerung aus.
Mit Schreiben vom 21.01.2014 wurde dies dem Amt für
Ländliche Entwicklung der Oberpfalz (Frau Bock) mit der Bitte mitgeteilt, die
weitere Vorgehensweise mit der Gemeinde Pullenreuth abzustimmen. Nachdem bis
Anfang Mai keine Antwort erfolgte, wurde ein Termin in Tirschenreuth
vereinbart.
Beim persönlichen Gespräch mit Frau Bock, Herrn 1. Bgm.
Kraus und Herrn Scherm am 27.05.2014 wurde folgendes festgehalten:
- Beschluss des Gemeinderates Pullenreuth zur Dorferneuerung
in den Ortsteilen
Lochau und Trevesen
- Teilnahme an einem Gemeindeentwicklungsseminar
- Festlegung in welchen Ortsteilen eine einfache/umfassende
Dorferneuerung
durchgeführt wird
(durch Amt für Ländliche Entwicklung/Gemeinderat/Dorfkommission)
Frau Bock machte bei diesem Gespräch nochmals deutlich klar,
dass derzeit nur die Vorbereitungsphase für mögliche Dorfneuerungen seitens des
Amtes für Ländliche Entwicklung gestartet werden kann. Für die Anordnung zur
Dorferneuerung ist mit Wartezeiten bis zu 5 Jahren zu rechnen.
Die Anträge sind zunächst formlos beim Amt für Ländliche
Entwicklung der Oberpfalz einzureichen.
Für die Vorbereitungsphase kann aus Erfahrungswerten
folgender Zeitraum angesetzt werden:
- einfache Dorferneuerung (ein Projekt): ca. ein Jahr
- umfassende Dorferneuerung (bezogen auf ganzen Ortsteil):
ca. 2 Jahre
Beschluss: 13:0
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt, für die
Ortsteile Lochau und Trevesen einen Antrag auf eine umfassende Dorferneuerung
beim Amt für Ländliche Entwicklung der Oberpfalz einzureichen.
2. Straßenunterhalt
2014
Hier: weitere Vorgehensweise
Sachverhalt:
Der nachfolgende Beschlussvorschlag basiert auf der
Beschlusslage des BUA vom
16.07.2014.
Beschluss 1: 13:0
Der GR der Gemeinde Pullenreuth hält auf
Empfehlung des BUA Pullenreuth an der ursprünglichen Vorgehensweise
hinsichtlich der Straßensanierungen für das Jahr 2014 fest, d.h. die Maßnahmen
Neuköslarn (Parkplatz Richtung Neuköslarn), GVS Neusorg- Pullenreuth (Höhe
Haidelfurth nach Brücke) sowie die GVS Haselbrunn (bei Pumpstation) sollen im
Zuge des bereits geplanten Straßenunterhalts im Jahr 2014 durchgeführt werden.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, die
Mehrkosten im Nachtragshaushalt 2014 einzuplanen.
Zudem sollen im Jahr 2015 folgende
Straßensanierungsarbeiten unter fachlicher Betreuung eines Ing.-Büros
angegangen werden: Lochau, Straße v. der Dorfmitte in Richtung neue Straße
„Nord Ast“ und die GVS Langentheilen-Höll
Beschluss 2: 13:0
Das Bauamt der VG-Neusorg (i. d. Person Herr
Hofmann) soll die
Sanierungsarbeiten in Neuköslarn, Heidelfurth und Haselbrunn Ausschreiben
und
Überwachen.
3. Ersatzbeschaffung eines TSF für
das veraltete TSF der FFW Trevesen
Hier: Grundsatzentscheidung
Sachverhalt:
Die FFW Trevesen hat mit Schreiben vom 07.03.2014 einen
Antrag zur Ersatzbeschaffung eines neuen Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF)
gestellt.
Das TSF der FFW Trevesen ist nunmehr über 23 Jahre alt und
hat derzeit technische Mängel, die in
der beiliegenden Kostenschätzung zusammengestellt wurden. Bei den angeführten
Kosten in Höhe von rund 8.200 € sind auch verschiedene Verschleißteile mit
einberechnet, die auch bei einer Ersatzbeschaffung mit anfallen würden (neue
Reifen, Auspuffanlage).
Ohne die erforderlichen Reparaturen wird eine TÜV-Zulassung
für dieses Fahrzeug nicht gewährt. Diese Zulassung wurde bereits mit der
letzten HU im Mai 2014 verwehrt.
Eine Wertung über die
Wirtschaftlichkeit der notwendigen Reparaturen für
dieses doch betagte Fahrzeug oder die Ersatzbeschaffung eines neuen Fahrzeuges
wird dem Gemeinderat in seiner Grundsatzberatung überlassen.
Die vorläufigen Kostenberechnungen von verschiedenen
Herstellern belaufen sich auf einen Kostenumfang von ca. 65.000 € für ein
Neufahrzeug
(Fahrgestell ca. 33.000 €) mit Aufbau (ca. 30.000 €) und
Beladung (ca. 2.000 – 4.000 €).
Nach der Anlage 2 der aktuellen Feuerwehrzuwendungsrichtlinien
kann bei diesem Fahrzeugtyp TSF mit einer Förderung in Höhe von bis zu 18.000 €
von der Regierung der Oberpfalz gerechnet werden.
Eine genaue Preisfeststellung muss über eine einfache
Angebotseinholung mit Submission erfolgen. Die Lieferzeit wird von den
verschiedenen Herstellern mit ca. 6 Monaten angegeben.
Bei Entscheidung für die Ersatzbeschaffung eines TSF bis in
mindestens 6 Monaten muss das Fahrzeug zur Aufrechterhaltung der
Einsatzfähigkeit TÜV-gerecht repariert werden (anfallende Kosten dafür ca.
1.000,- €). Die angeführten umfassenden Reparaturkosten (vorläufig ca. 8.200 €)
müssten als außerplanmäßige Ausgaben oder in einem Nachtragshaushalt 2014
veranschlagt werden.
Aufgrund der Vorplanungen und Lieferzeit eines Neufahrzeuges
von mindestens
6 Monaten würde die Ersatzbeschaffung im Falle der
Grundsatzentscheidung erst im Jahr 2015 haushaltsrelevant werden.
Dabei werden auch dann die Zuschüsse von der Regierung der
Oberpfalz in Höhe von derzeit 18.000 € mit eingeplant. Ebenso wird man den Verkaufserlös
für das bisherige TSF und einen eventuell signalisierten Vereinszuschuss des
Feuerwehrvereins Trevesen in Anrechnung bringen können.
Der GR Pullenreuth sollte zum einen über die notwendigen
Reparaturen für die
Erhaltung der Einsatztauglichkeit und zum anderen
grundsätzlich entscheiden, ob ein neues TSF für die FFW Trevesen als
Ersatzfahrzeug für das bisherige, z. T. defekte TSF angeschafft werden soll.
Die FFW-Trevesen unterstrich den schlechten Zustand des
mittlerweile 23 Jahre alten Fahrzeugs auch anhand von Fotos. Auf diesen waren
die Rostmäßig schlechtesten und relevanten Stellen anschaulich dokumentiert.
Während der Diskussion zu diesem Thema meldete sich GR
Siegfried Sirtl zu Wort und bemängelte
hier zum einen die von der FFW-Trevesen zu erwartende Pflege des Fahrzeugs und
bescheinigte dieser einen besonders schlechten Umgang und einen offensichtlich ebenso
schlechten Pflegezustand für dieses Fahrzeug.
Inwiefern er zu dieser Aussage kommt ist dem Gemeinderat und
den Zuhörern
jedoch unerklärlich.
GR Stephan Heindl bescheinigte der Aussage Sirtl´s, dass
diese unqualifiziert
sei und warf ein das Sirtl nicht das Fahrzeug der FFW-Lochau
mit einem Alter von etwa 10 Jahren mit
dem der anderen Wehren vergleichen dürfe.
Der Gemeinderat war entgegen der Meinung Sirtl´s grundsätzlich der Meinung, dass man hier um
eine Ersatzbeschaffung in absehbarer Zeit nicht umher komme. Zumal doch weiter
Fahrzeuge in der Gemeinde ein ähnliches Alter haben und auch diese in nicht zu
ferner Zukunft ersetzt werden müssen. Wenn man jetzt aufschiebe sei die
Sache nicht aufgehoben, so die
allgemeine Meinung. Man könne durch einen baldigen Neukauf für Trevesen die
gesamte Beschaffungsproblematik der Gemeinde bei den Feuerwehr-Fahrzeugen sogar
zeitlich ein wenig entzerren. Mit den nächsten Neuanschaffungen sei zu rechnen.
Zuerst für die FFW-Pilgramsreuth- Langentheilen und dann für die
FFW-Pullenreuth. Auch diese Fahrzeuge seinen mittlerweile über 20 Jahre alt.
Beschluss
1:
13: 0
Das bisherige TSF der FFW Trevesen muss für die
Erhaltung der Einsatztauglichkeit TÜV-gerecht repariert werden.
Die Maßnahme ist unabweisbar, um die
Aufrechterhaltung des Brandschutzes gewährleisten zu können.
Beschluss
2:
13: 0
Die Ersatzbeschaffung wird aufgrund der
TÜV-gerechten Reparatur bis ca. Herbst 2015 zurückgestellt.
Während dieser Zeit bzw. bis zu diesem Zeitpunkt
soll dann eine Ersatzbeschaffung für das TSF realisiert werden.
Die entsprechenden Vorlaufzeiten
(Antragstellungen, Planungen, Lieferzeit,
usw.) sind dabei zu beachten.
4. Erlass
einer Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung des
Kinderhauses „Steinwaldzwergl“ der
Gemeinde Pullenreuth
Sachverhalt:
In der GR-Sitzung am 18.03.2014 wurden für die Benutzung des
Kinderhauses die Gebühr für das 1. Kind um 3,00 € erhöht und die
Geschwisterkinder von der Hauptgebühr auf 50 % reduziert. Daraus ergibt sich,
dass die Gebührensatzung geändert werden muss. In dem beiliegenden Entwurf
wurden die Gebühren bereits eingearbeitet.
Beschluss: 13: 0
Der GR beschließt eine Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung für die Benutzung des Kinderhauses „Steinwaldzwergl“ der
Gemeinde Pullenreuth. Sie tritt am 01.09.2014 in Kraft.
Der der Sitzungsvorlage beigefügte
Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Satzungsentwurf:
Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern (GO) und der Art. 1 und 2 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die
Gemeinde Pullenreuth folgende
Satzung zur
Änderung
der
Gebührensatzung für die Benutzung
des Kindergartens
der Gemeinde Pullenreuth.
§
1
§ 1 Abs. 1 a und b der Satzung erhält folgende neue Fassung:
a ) für Kindergartengruppe 3 – 6 Jahre:
5 Stunden 64,00 € 32,00 € (für Geschwisterkind)
6 Stunden 75,00 € 37,50 € (für Geschwisterkind)
7 Stunden 86,00 € 43,00 € (für Geschwisterkind)
b) für Kinderkrippe:
bis 4 Stunden 82,00 € 41,00 € (für Geschwisterkind)
4 – 5 Stunden 93,00 € 46,50 € (für Geschwisterkind)
5 – 6 Stunden 104,00 € 52,00 € (für Geschwisterkind)
6 – 7 Stunden 115,00 € 57,50 € (für Geschwisterkind)
§
2
Die Satzung tritt am 01.09.2014 in Kraft.
Neusorg, Pullenreuth den ……..
Hubert Kraus
1. Bürgermeister
5. Informationen
a) Bgm. Kraus informierte u. a. über die
erledigten und anfallenden Arbeiten des
Bauhofs.
b) Dem Gemeinderat wurde einen aktuelle Fassung der Geschäftsordnung
für den
Gemeindert Pullenreuth in die
Sitzungsvorlage beigelegt.
Diese Fassung wurde durch die Fraktion
der UWG dahingehend bemängelt, dass
ein vorausgehender Beschluss darüber,
dass zum Ende des §13, ein Artikel der
den Bgm. Informationspflichtig im Sinne
§13 gegenüber den Gemeinderat macht,
nicht eingearbeitet wurde.
Bgm. Kraus sicherte zu dies ändern und
einarbeiten zu lassen.
5. Anfragen
GR Stephan Heindl lobte die kurzen Infos durch den Bgm. per Mail ausdrücklich.
So wisse man als Gemeinderat, ziemlich aktuell was denn momentan so
läuft.
Er bescheinigte Kraus zudem einen sehr ordentlichen Umgang
untereinander.
Die GR-Sitzungen mit Bgm. Kraus dauern zwar aufgrund dessen, dass
miteinander
geredet wird teilweise sehr lang, sind aber alles in allem bei weiten
nicht so
anstrengend als die Sitzungen mit seinem autoritären Vorgänger Pirner.
Als Gemeinderat und als solcher der auch die Zeiten mit Pirner sehr
intensiv erlebt
hat kann Heindl die Bürgerinnen und Bürgern unserer Gemeinde nur dazu
beglückwünschen, dass dieses renitente, unflexible etwas „Pirner“ nicht
mehr in
diesem Gremium vertreten ist. In seiner unnachahmlichen herrschsüchtigen
Art
Zwang auszuüben, würde er alles jetzt neu gewonnene, mit wenigen
Wimpernschlägen zu Nichte machen.
Anwesende:
VG-Neusorg: Frau König Kathrin (Schriftführer)
Presse: Herr Völkl Karl aus
Groschlattengrün für die „Frankenpost“
und den
„Neuen Tag)
Zuhörer:
Herr Gärtner Dietmar,
Pullenreuth
Herr Kellner
Siegfried, Pullenreuth
Herr Bayerl
Martin, Pullenreuth
Herr
Bäuml Jürgen, Trevesen
Herr Schiener Benjamin,
trevesen
Herr
Müller Markus, Trevesen
I. Nichtöffentliche GR-Sitzung: Beginn: ca. 20.00 Uhr, bzw. im Anschluss an
die öffentliche GR-Sitzung
In diesem Zusammenhang möchten wir auf § 52
Abs. 3 GO
(Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern)
verweisen:
„ Die in nichtöffentlicher Sitzung
gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit
bekannt zu geben, sobald die Gründe für
die Geheimhaltung weggefallen sind.“
Mit dem TOP 6 wurde durch den Gemeinderat
für die TOP 1, und 2 ordentlich der
Wegfall der Gründe für die
Geheimhaltungspflicht beschlossen.
1. Ausbau der GVS
Pullenreuth-Arnoldsreuth mit Neubau der Höllbachbrücke,
Erneuerung der Wasserleitung und Sanierung der Kanalleitung
Hier: Vergabe
Hierzu war Herr Dipl.
Ing. Harald Götz vom Ing.Büro Fröhlich in der Sitzung
Anwesend. Er erläuterte
verschiedene Sachfragen zur Bauausführung und Vergabe.
Sachverhalt:
Das Ing. Büro für
Tiefbautechnik Gerhard Fröhlich, Neusorg hat im Auftrag der Gemeinde
Pullenreuth die o. g. Maßnahme gem. VOB/A öffentlich ausgeschrieben.
Es hatten
insgesamt 11 Firmen die Antragsunterlagen angefordert.
Zur
Angebotseröffnung lagen 8 Angebote vor. Alle abgegebenen Angebote wurden zur
Eröffnung zugelassen sowie rechnerisch und sachlich geprüft.
Das Ing. Büro
Fröhlich empfiehlt aufgrund des Sachverhalts die ausgeschriebenen Leistungen an
den günstigsten Bieter die Fa. WTU GmbH, Untere Burg, 08538 Weischlitz zu
vergeben.
Geplante Fertigstellung der Maßnahme ist
Ende Mai 2015!
Beschluss:
Der Gemeinderat Pullenreuth beschließt die
Arbeiten für die GVS Pullenreuth-Arnoldsreuth mit Neubau der Höllbachbrücke an den
günstigsten Bieter die Fa. WTU GmbH, Untere Burg,
08538 Weischlitz, zum geprüften Angebotspreis von
745 842,02 €
(Brutto) zu vergeben
2. Pullenreuther Gemeindemagazin
Hierzu war Frau Katrin Kohl von der Fa. „CATzz design-Werbeagentur“ in
der
Sitzung anwesend.
Sachverhalt:
Frau Kohl erläuterte verschiedene Fragen zu den Kosten, der geplanten
Auflage, der Verteilung, den Inhalten usw..
Anhand des Waldershofer Magazins „Waldi“ zeigte
Sie die verschiedensten
Möglichkeiten für Pullenreuth auf.
Es soll langfristig versucht werden das sich diese Magazin durch Werbeanzeigen
finanziell selbst trägt.
Beschluss:
Die Gemeinde Pullenreuth beschließt, die
Einführung eines Pullenreuther Gemeindemagazins. Eine Erstauflage ist für den
Herbst bzw. noch vor Weihnachten 2014 geplant. Ideen zum Vorhaben sind bis
dahin jederzeit und gerne willkommen.